Garantiebestimmungen

§1 Sprache

Für den Vertragsschluss steht ausschliesslich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§2 Garantiebestimmung

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Ausgenommen sind normale Abnutzungen, sowie Verbrauchsmaterial / Zubehör / beigelegte Batterien / Akkus und Verstellband. Gewährleistungsansprüche gegen PET TRACER AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Für den Vertragsschluss steht ausschliesslich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-6000 Luzern, Schweiz.

Auf sämtliche Rechtsverhältnisse ist ausschliesslich das Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG), anwendbar.